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Rechtliche Aspekte

Die rechtliche Situation des Piercens (D/AT/CH)

Die meisten Leute welche sich zum ersten Mal ein Piercing setzten lassen, sind erstaunt zu erfahren, dass es sich laut Gesetz, bei dem Vorgang um eine strafbare Körperverletzung handelt. Deswegen muss der Kunde in den meisten Studios eine Einverständniserklärung unterzeichnen, welche den Piercer von den rechtlichen Folgen dieses Eingriffs freistellt. Diese Einverständniserklärung  allerdings wird wiederum unwirksam, wenn der Piercer den Kunden nicht umfassend über die möglichen Risiken und Auswirkungen des Piercens informiert hat. Von Gesetzes wegen ist der Piercer in der so genannten Beratungspflicht.

Deshalb wird das Studio in der Regel auch verlangen, dass diese umfassende Beratung auch schriftlich bestätigt wird. Normalerweise ist die Schriftform für die Freistellung aber nicht notwendig, da der Ausführende schon dann von den rechtlichen Folgen freigestellt wird, wenn der Kunde bei der Ausführung freiwillig und aktiv mitwirkt. Da der Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt allerdings nur schwer zu führen ist, empfiehlt es sich für beide Seiten, den Vorgang schriftlich abzusichern.

Mit diesen Vorgaben ist bei volljährigen, also Personen welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, dem Recht auch schon genüge getan. Bei Personen unter 18 Jahren allerdings sieht die rechtliche Lage anders aus. Vereinfacht gesagt reicht hier bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aus. Der Gesetzgeber verweist damit auf die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger hin. Da es zwischen Kunden und dem Piercer zu einem Dienstleistungsvertrag kommt, ist dieser bei Minderjährigen unwirksam und der Piercer streng genommen somit nicht von dem Tatbestand der Körperverletzung befreit. Ein Umstand welcher nicht genau definiert ist, ist ob als Einverständniserklärung ein Schriftstück der Erziehungsberechtigten ausreicht oder ob diese mit in den Beratungsvorgang mit eingebunden werden müssen.

Gewissen Interpretationsspielraum sehen gerade unseriöse Piercer in dem so genannten Taschengeldparagraphen. Nach diesem können Minderjährige in dem Rahmen der von ihren Erziehungsberechtigten oder nahe stehenden Dritten zur Verfügung gestellten Geldbeträge verfügen. Diese etwas naive Ansicht, dies gelte ebenso für Piercing-Eingriffe, wurde aber in verschiedenen Gerichtsurteilen nicht bestätigt

Die Gesetzeslage ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitestgehend die Gleiche. In Österreich ist es aber vorgeschrieben, dass die Beratung über Risiken des Piercens im Beisein der Erziehungsberechtigten zu erfolgen hat. Ein weiterer gravierender Unterschied ist, dass Minderjährige über 14 Jahren keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten brauchen, wenn davon auszugehen ist, dass die  Wunde nach einem Zeitraum von weniger als 24 Tagen verheilt ist. Einleuchtend aber auch, dass diese Regelung ein gewisses Konfliktpotenzial birgt, welches der umsichtige Piercer besser mittels Einverständniserklärung der Eltern umgeht. Andererseits muss ein Piercer in Österreich, im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz, eine Ausbildung absolvieren und eine Kenntnisprüfung ablegen. Auch sind strenge Hygienerichtlinen zu befolgen. Eine schriftliche Niederlegung der Einverständniserklärung bei Volljährigen und auch Minderjährigen, ist immer notwendig.

In Deutschland ist es nicht eindeutig festgelegt, wer ein Piercing setzen darf. Eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht. Lediglich für das Piercen mit lokaler Anästhesie mittels Injektion eines Betäubungsmittels ist eine entsprechende Ausbildung, entweder zum Arzt oder aber Heilpraktiker vorgeschrieben. Auch sind seit Mitte 2008 Ärzte und Krankenhäuser dazu verpflichtet Komplikationen bei Piercings der Krankenkasse zu melden.

Die meisten seriösen Piercingstudios gehen aber über die bestehende Gesetzeslage hinaus und führen keine Eingriffe an unter 14 Jährigen durch. Derweil wird in Deutschland der Entwurf  einer Gesetzesvorlage geprüft, nach dem Körpermodifikationen an unter 18jährigen verboten werden sollen.